AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Geschäftsführer: Marcus Wiederstein, Marco Skulschus. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.



Comelio GmbH, Johannesstraße 3, 48249 Dülmen, Deutschland

Handelsregister B des Amtsgerichts Coesfeld, HR-Nr.: HRB 20001

USt.-Ident.Nr.: DE217656137

§ 1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen der Comelio GmbH und ihren Auftraggebern, sofern nichts anderes in einem gesonderten Vertrag vereinbart wurde.

(2) Im Wesentlichen gelten die gesetzlichen Bestimmungen im Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Aus gutem Grund verzichtet die Comelio GmbH auf tief greifendere Einschränkungen.

(3) Die AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(4) Anders lautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn sie von der Comelio GmbH schriftlich bestätigt wurden. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich anzuzeigen.

(5) Wenn zu einer Dienstleistung oder einer anderen Vertragsart ein Vertrag geschlossen wird, gilt grundsätzlich die Regelung des Vertrags.

§ 2. Auftragserteilung und Vertragsschluss

(1) Grundlage der Vertragsbeziehung auf Basis der AGB’s sind die im Angebot genauer beschriebenen Leistungen. Gesonderte Regelungen können in einem Vertrag vereinbart werden.

(2) Die Angebote der Comelio GmbH sind grundsätzlich bis zur Annahme freibleibend und unverbindlich.

(3) Anders lautende Regelungen im Angebot selbst gelten natürlich und ersetzen die Regelung in diesen AGB’s.

(4) Soweit Fristen vereinbart wurden, beginnen diese grundsätzlich erst zu laufen, wenn der Auftraggeber alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat.

(5) Dies gilt analog auch für vereinbarte Termine, die sich um den Zeitraum einer vom Veranstalter nicht zu vertretenden Verzögerung auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers verlängern.

§ 3. Leistungen

(1)  Die Comelio GmbH unterscheidet zwischen Seminaren (Schulungsleistungen) und Beratungen (Beratungsleistungen), sowie Programmierleistungen oder Administrationsleistungen.

(2)  In Seminaren wird der zu vermittelnde Stoff in der Regel anhand von Beispielen und Übungen, die der Dozent vorab erstellt hat, erarbeitet. Die Lerninhalte werden nach neuesten didaktischen Methoden vermittelt, um ein grundlegendes Verständnis der zu behandelnden Materie zu erreichen.

(3)  Für die Durchführung der Leistungen notwendige Schulungsunterlagen, Hilfsmittel usw. sind kostenlos zur Verfügung zu stellen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

(4)  Wenn auf den Auftraggeber zugeschnittene Beispiele erarbeitet werden sollen, so wird dies gesondert im Angebot vereinbart. Der Auftragnehmer hat dann das Recht auf eine Vergütung gemäß dem Angebot.

(5)  Die Beratung ist im Gegensatz zu den Seminaren eine auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmte Leistung, die in den meisten Fällen mit einem Vertrag genauer spezifiziert werden.

(6)  Bei einer Beratungsleistung zu einem spezifischen Problem verpflichtet sich die Comelio GmbH sorgfältig und auf dem neuesten Stand der Technik und Wissenschaft zu sein. Ein Ergebnis, oder eine Lösung, kann nicht immer garantiert werden.

(7)  Bei Programmierleistungen und/oder Administrationsleistungen wird grundsätzlich ein gesonderter Vertrag geschlossen.

(8)  Die Comelio GmbH ist berechtigt, die Durchführung von Teil-/Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen. Sie wird den Auftraggeber rechtzeitig informieren.

(9)  Soweit die Comelio GmbH Gefälligkeitsdienste (kostenlose Dienste und Leistungen) erbringt, gehören diese nicht zur vertraglich geschuldeten Leistung und können mit einer Vorankündigung eingestellt werden. Eine Haftung für Gefälligkeitsdienste ist grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 4. Durchführung von Seminaren

(1) Buchungen für Seminare können aus dem Seminarangebot der Comelio GmbH erfolgen. Für diese Seminare gelten die Inhalte gemäß den Angebotsbeschreibungen der Comelio GmbH.

(2)  Der Kunde kann Seminare und Schulungen seinem eigenen Bedarf entsprechend zusammenstellen lassen (individuell vereinbarte Seminare). Deren Inhalte entsprechen entweder Seminaren aus dem Seminarangebot der Comelio GmbH oder werden individuell in der Angebotserstellung vereinbart.

§ 5. Stornierungen von Leistungen

(1)  Bei Katalogseminaren oder Onlineseminaren ist ein kostenloser Rücktritt bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn möglich. Danach darf der Auftragnehmer 50 Prozent des Preises berechnen.

(2) Bei Inhouseseminaren gilt grundsätzlich die gleiche Regelung. Bei einem Ausfall, die der Auftraggeber verschuldet, sind die tatsächlich entstehenden Reisekosten grundsätzlich vom Auftraggeber zu tragen, sobald die Terminvereinbarung erfolgt ist und die Reisen gebucht sind.

(3)  Der Veranstalter behält sich vor, aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Dozenten sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsleistungen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. Die betroffenen Teilnehmer werden umgehend informiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

§ 6. Pflichten des Auftraggebers

(1)  Der Auftraggeber ist während der gesamten Vertragsbeziehungen zu einer angemessenen Mitwirkung zur Erreichung des Vertragsziels verpflichtet.

(2)  Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich und ohne Verzögerung mitzuteilen.

§ 7. Preise und Zahlungsbedingungen

(1)  Für alle Leistungen der Comelio GmbH gelten die in dem Vertrag oder den aktuellen Preislisten genannten Preise in der jeweiligen angegebenen Währung. Grundsätzlich sind die Preise in EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.

(2)  Bei den Zahlungszielen gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung

(3)  Die Bezahlung wird nur mittels Banküberweisung akzeptiert.

§ 8. Verschwiegenheit

(1)  Die Comelio GmbH und ihre Mitarbeiter sind verpflichtet, über alle ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Kunden Stillschweigen zu bewahren und das Datengeheimnis im Sinne des Datenschutzgesetzes zu wahren.

(2)  Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und kann nur durch den Kunden selbst schriftlich aufgehoben werden.

(3)  Weiterhin ist die Comelio GmbH verpflichtet, die zum Zwecke ihrer Tätigkeit überlassenen Informationen, Unterlagen und elektronischen Daten sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

(4)  Die Comelio GmbH ist im Sinne des Datenschutzgesetzes berechtigt, die in Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung verbundenen Daten über den Kunden zu verarbeiten, zu speichern und zu benutzen.

§ 9. Nutzungsrechte

(1)  Es erfolgt weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Abtretung bzw. Erteilung von Genehmigungen oder Rechten an Schulungsunterlagen, Software, Urheberrechten, Nutzungsrechten, Marken oder Warenzeichen oder deren Anwendungen, soweit nachträglich nicht etwas Gegenteiliges vereinbart wird.

(2)  Dokumente, Seminarunterlagen, Programmierarbeiten, oder andere hier nicht aufgeführte Werke, die dem Auftraggeber bzw. Teilnehmern ausgehändigt werden, gehen zur internen Verwendung in den Besitz des Auftraggebers über. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters weder vervielfältigt, verarbeitet, verbreitet noch zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.

§ 10. Gewährleistung

(1)    In Gewährleistungsfällen hat die Comelio GmbH wahlweise das Recht zur Nacherfüllung und/oder Ersatzlieferung.

(2)    Gewährleistungsbegehren sind der Comelio GmbH unverzüglich schriftlich unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers, sowie der Auswirkungen mitzuteilen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

§ 11. Haftung

(1)  Die Haftung der Comelio GmbH auf Schadens- und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen ist auf die dreifache Höhe der jeweiligen Angebotssumme beschränkt.

(2)  Die Comelio GmbH haftet gleich aus welchem rechtlichen Grund nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.

(3)  Die Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernünftigerweise zu rechnen war.

(4)  Für mittelbare Schäden (z.B. Folgeschäden, reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter) oder für Verlust von Daten und/oder Programmen ist die Haftung ausgeschlossen.

(5)    Dies gilt auch für Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Comelio GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

§ 12. Datenschutz

(1)  Die Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie für Marketingzwecke.

(2)  Der Auftragnehmer darf mit Personen oder dem Auftragnehmer gesonderte Vereinbarungen treffen.

(3)  Gesonderte Vereinbarungen können jederzeit widerrufen werden.

§ 13. Schlussbestimmungen

(1)  Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2)  Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

(3)  Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, gelten die gesetzlichen Regeln.

(4)  Gerichtsstand ist Coesfeld.